Die EU-Taxonomie ist ein zentraler Baustein der Bemühungen der Europäischen Union, nachhaltiges Wachstum zu fördern und die Ziele des Pariser Klimaabkommens sowie die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Sie stellt ein Klassifikationssystem dar, das festlegt, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten können. Dieses System ist entscheidend für Investoren, Unternehmen und politische Entscheidungsträger, um Kapitalströme in nachhaltigere Anlagen umzuleiten.
Die EU-Taxonomie definiert sechs Umweltziele: die Minderung des Klimawandels, die Anpassung an den Klimawandel, die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die Vermeidung und Verringerung der Umweltverschmutzung sowie der Schutz und die Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Um als ökologisch nachhaltig zu gelten, muss eine Wirtschaftsaktivität zu mindestens einem dieser Ziele beitragen, ohne dabei eines der anderen Ziele wesentlich zu beeinträchtigen. Zudem müssen Unternehmen die Einhaltung bestimmter Mindestsafeguards, wie die Beachtung von Sozialstandards und die Einhaltung von Governance-Vorschriften, nachweisen.
Die EU-Taxonomie ist ein dynamisches Werkzeug, das regelmäßig überprüft und aktualisiert wird, um den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Marktentwicklungen gerecht zu werden. Für Unternehmen und Investoren ist die EU-Taxonomie eine wertvolle Orientierungshilfe, um nachhaltige Investitionen zu identifizieren und zu fördern. Sie ermöglicht es, grüne "Label" zu vergeben und somit Transparenz und Glaubwürdigkeit im Markt für nachhaltige Finanzprodukte zu schaffen.